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In: Paragrana: internationale Zeitschrift für historische Anthropologie, Band 32, Heft 2, S. 48-58
ISSN: 2196-6885
Abstract
Weltweit entstehen Eigenrechte der Natur. Ecuador verankert die Anerkennung von Rechten der Natur 2008 in der Verfassung (Art. 71-74, ECU Constitucion 2008). Gerichte in Kolumbien, Australien, Indien und Neuseeland sprechen Flüssen eigene Rechte zu (vgl. Gutmann 2021). Seit 2022 verleiht ein spanisches Gesetz auch in Europa der Lagune "Mar Menor" rechtlichen Eigenstatus (ESP Ley 30.09.2022, 237 BOE I 135131). Diese Entwicklung resultiert aus starken kollektiven Protesten und interveniert tiefgreifend in bestehende soziale Strukturen und Weltsichten: (I) Was ist das Verhältnis des Menschen zur Natur und zum Recht? (II) Wo knüpfen Rechte der Natur an bestehende rechtliche Formen an? (III) Welches Verhältnis besteht zwischen Recht und Natur? (IV) Wie lassen sich Rechte der Natur ausgestalten und ausüben? (V) Warum sind Rechte der Natur begründet? (VI) Wann verändern solche Rechte die Natur oder uns? Die vorliegende Gedankenskizze will theoretische Linien der Figur von "Rechten der Natur" abstecken. Philosophische und juristische Ansatzpunkte werden nur angerissen. Der Wert des Abrisses ist nicht vertiefte Argumentation, sondern Abtasten von Zusammenhängen und Fragen. Eigen-Rechte der Natur rütteln an Grundpfeilern des modernen, subjektiv geprägten Rechtsverständnisses (mindestens westlicher Kultur) und gehen konstruktiv gleichzeitig genau daraus hervor. Dieses strukturelle Paradox lässt sich durch ein auch kollektives Verständnis dieser Rechte auflösen oder mindestens systemisch produktiv aushalten und entfalten.
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 2931
In: Sicherheit versus Freiheit, S. 77-100
In: Studien des Instituts für Ostrecht, München 52
In: Kollektive Rechte in der Wiedergutmachung von Systemunrecht 1
In: Studien des Instituts für Ostrecht, München 52
In: Kollektive Rechte in der Wiedergutmachung von Systemunrecht 2
In: Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht Band 357
In: Schriften zum Europäischen Recht Band 197
Die Europäische Sozialcharta (RESC) des Europarats verbürgt zahlreiche Rechte auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts: die Vereinigungsfreiheit (Art. 5 RESC), verschiedene Facetten der einvernehmlichen kollektiven Gestaltung von Arbeitsbedingungen (Art. 6 RESC) sowie weitere Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auf Unternehmens- und Betriebsebene (Art. 21, 22, 28 und 29 RESC). Die Arbeit wertet sämtliche Stellungnahmen des Europäischen Komitees Sozialer Rechte zu diesen Gewährleistungen aus. Aus einer systemischen Aufarbeitung werden abstrahierbare Linien für die Umsetzung durch die Staaten herausgearbeitet. Dabei wird der einzelstaatliche Gestaltungsspielraum, der nur selten durch absolute Vorgaben begrenzt wird, dargelegt und analysiert. Die anschließende Untersuchung zeigt, dass die Stellungnahmen selten überzeugend und nachvollziehbar begründet werden. Entsprechend können für künftige Beurteilungen keine sicheren Prognosen getroffen werden. / »The Monitoring of the Protection of Collective Labour Law by the European Committee of Social Rights« -- The thesis systematically classifies the monitoring activities by the European Committee of Social concerning the protection of the collective labour law by the European Social Charter. Extracting the principles for State's compliance shows that the States' margin of discretion is limited by only few strict requirements. A further analysis of the Committee's methods indicates a lack of convincing arguments to compass its conclusions and decisions.
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 29, Heft 3, S. 175
ISSN: 1613-754X
In: Schriften zum europäischen Recht Band 197
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 37, Heft 9, S. 1090-1100
ISSN: 0006-4416
World Affairs Online
Betrachten wir aktuelle Bemühungen rechtsradikaler Parteien, dann kommt Identitätspolitik eine zentrale Rolle für die Mobilisierung von Wähler*innen zu. In den verwendeten Identitätskonstruktionen eines "Wir und die Anderen", spielt die religiöse Zugehörigkeit eine tragende Rolle. Vor allem Muslim*innen werden Ziel negativer Zuschreibung. Die in Teilen der deutschen Bevölkerung bestehenden Ängste, bieten die Möglichkeit von Abgrenzung. Die daraus resultierende, auf Emotionen angelegte, Polarisierung bietet rechten Ideolog*innen Mobilisierungschancen, die sich oft rationalen Gegenargumenten verschließen. Identitäre Abgrenzung gilt auch gegenüber Jüd*innen. So wird die muslimische Zuwanderung instrumentell über Verschwörungstheorien der Umvolkung gegen Jüd*innen und Muslim*innen gleichzeitig gerichtet.If we look at current efforts by radical right-wing parties, then identity politics plays a central role in the mobilization of voters. In the identity constructions of "us and them", religious affiliation plays a major role. Muslims in particular become the target of negative attribution. The fears existing in parts of the German population offer the possibility of demarcation. The resulting polarization, which is based on emotions, offers right-wing ideologues opportunities for mobilization, who often close their minds to rational counterarguments. Identitarian demarcation also applies to Jews. Thus, Muslim immigration is instrumentally directed against Jews and Muslims at the same time via conspiracy theories of repopulation.
BASE
In: Chwaszcza, Christine orcid:0000-0003-3847-3148 (2014). Kollektive Autonomie. Volkssouveränität und individuelle Rechte in der liberalen Demokratie. Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 59 (6). pp. 917-935. ISSN 2192-1482
Der Aufsatz verteidigt die These, dass rein prozedurale Verfahren kollektiver Entscheidungsfindung eine eigenständige Quelle von Legitimität in liberalen Konzeptionen demokratischer Selbstherrschaft bezeichnen.
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